Die Grund­sät­ze wur­den von der XX. Inter­na­tio­na­len Rot­kreuz­kon­fe­renz 1965 in Wien pro­kla­miert. Der vor­lie­gen­de ange­pass­te Text ist in den Sta­tu­ten der Inter­na­tio­na­len Rot­kreuz- und Rot­halb­mond­be­we­gung ent­hal­ten, die von der XXV. Inter­na­tio­na­len Rot­kreuz­kon­fe­renz 1986 in Genf ange­nom­men wur­den. Die abge­bil­de­ten Pik­to­gram­me wur­den durch das DRK 2015 anläss­lich des 50-jäh­ri­gen Jubi­lä­ums der Annah­me der Grund­sät­ze ent­wi­ckelt und sind im Gegen­satz zu dem Text nicht durch die Sta­tu­ten der Bewe­gung fest­ge­legt. Sie basie­ren auf einem ver­bands­in­ter­nen Wettbewerb.

Menschlichkeit

Die inter­na­tio­na­le Rot­kreuz- und Rot­halb­mond-Bewe­gung, ent­stan­den aus dem Wil­len, den Ver­wun­de­ten der Schlacht­fel­der unter­schieds­los Hil­fe zu leis­ten, bemüht sich in ihrer inter­na­tio­na­len und natio­na­len Tätig­keit, mensch­li­ches Lei­den über­all und jeder­zeit zu ver­hü­ten und zu lin­dern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesund­heit zu schüt­zen und der Wür­de des Men­schen Ach­tung zu ver­schaf­fen. Sie för­dert gegen­sei­ti­ges Ver­ständ­nis, Freund­schaft, Zusam­men­ar­beit und einen dau­er­haf­ten Frie­den unter allen Völkern.

Unparteilichkeit

Die Rot­kreuz- und Rot­halb­mond­be­we­gung unter­schei­det nicht nach Natio­na­li­tät, Ras­se, Reli­gi­on, sozia­ler Stel­lung oder poli­ti­scher Über­zeu­gung. Sie ist ein­zig bemüht, den Men­schen nach dem Maß ihrer Not zu hel­fen und dabei den drin­gends­ten Fäl­len den Vor­rang zu geben.

Neutralität

Um sich das Ver­trau­en aller zu bewah­ren, ent­hält sich die Rot­kreuz- und Rot­halb­mond­be­we­gung der Teil­nah­me an Feind­se­lig­kei­ten wie auch, zu jeder Zeit, an poli­ti­schen, ras­si­schen, reli­giö­sen oder ideo­lo­gi­schen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit

Die Rot­kreuz- und Rot­halb­mond­be­we­gung ist unab­hän­gig. Wenn auch die Natio­na­len Gesell­schaf­ten den Behör­den bei ihrer huma­ni­tä­ren Tätig­keit als Hilfs­ge­sell­schaf­ten zur Sei­te ste­hen und den jewei­li­gen Lan­des­ge­set­zen unter­wor­fen sind, müs­sen sie den­noch eine Eigen­stän­dig­keit bewah­ren, die ihnen gestat­tet, jeder­zeit nach den Grund­sät­zen der Rot­kreuz- und Rot­halb­mond­be­we­gung zu handeln.

Freiwilligkeit

Die Rot­kreuz- und Rot­halb­mond­be­we­gung ver­kör­pert frei­wil­li­ge und unei­gen­nüt­zi­ge Hil­fe ohne jedes Gewinnstreben.

Einheit

In jedem Land kann es nur eine ein­zi­ge Natio­na­le Rot­kreuz- oder Rot­halb­mond­ge­sell­schaft geben. Sie muss allen offen ste­hen und ihre huma­ni­tä­re Tätig­keit im gan­zen Gebiet ausüben.

Universalität

Die Rot­kreuz- und Rot­halb­mond­be­we­gung ist welt­um­fas­send. In ihr haben alle Natio­na­len Gesell­schaf­ten glei­che Rech­te und die Pflicht, ein­an­der zu helfen.

 

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Ortsverein Bönen e.V.
Königsholz 1a
59199 Bönen
DRK Ortsverein Bönen e.V.
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